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Unterfangung und Sicherung

Benkenstrasse, Binningen (BL)

Für den Umbau eines Einfamilienhauses in Binningen können wir zusammen mit der Abteilung Spezialtiefbau eine Baugrube realisieren. Der Bestand wird dabei unterfangen und die Baugrubensicherung kommt ohne Ankerrechte aus.

Das Wohnhaus wird mit einer Einstellhalle sowie mehreren Kellerräumen erweitert. Das Gebäude, welches etwas erhöht auf der Parzelle steht, soll über einen Lift direkten Zugang von der Einstellhalle aus erhalten. Dazu werden Teile der Bodenplatte sowie der Aussenwände abgebrochen und das Gebäude wird auf der ganzen Frontlänge unterfangen.

3D-Modell der Baugrube
3D-Modell der Baugrube

Ständerwand

Eine vertikale Ständerwand aus Mikropfählen entlang der noch bestehenden Bodenplatte dient dann als Baugrubenabschluss und Abfangung des Gebäudes zugleich. Mit fortlaufender Abteufung der Baugrube entlang des Bestands werden die Flächen zwischen den Mikropfählen – gleich wie bei einer Rühlwand – mit Spritzbeton ausgefacht. Während die Ständerwand entlang der Bodenplatte des Gebäudes eingesetzt wird, kommen für den Abschluss der restlichen Baugrube Rühlwände zum Einsatz.

Einmessen der Mikropfähle
Einmessen der Mikropfähle

Abgespriesste Rühlwände

Um keine Ankerrechte zu benötigen, will die Bauherrschaft, dass sämtliche Elemente der Baugrubensicherung auf dem eigenen Grundstück zu liegen kommen. Wie meist bei dieser Ausgangslage, haben wir auch hier einen vertikalen Baugrubenabschluss in Form von einer abgespriessten Rühlwand projektiert. Dabei werden vor Beginn der Aushubarbeiten vertikale Bohrungen am künftigen Baugrubenrand erstellt – und diese dann mit Trägerprofilen versehen, in diesem Fall HEB 200-Stahlprofile. Die Rühlwände haben wir bei diesem Projekt in die Baugrube hinein abgestützt. Dies bringt Vor- und Nachteile mit sich: Vorteilhaft ist, dass so keine Ankerrechte der angrenzenden Eigentümer benötigt werden. Nachteilig ist jedoch der Mehraufwand im Hochbau, da die Spriessungen, welche die Rühlwand abstützen, erst entfernt werden können, sobald der Neubau hinterfüllt ist. So müssen die Spriessungen teilweise in Aussenwänden und Decken ausgespart und diese Aussparungen nachträglich geschlossen werden.

Roger Berchtold

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